GDPR-Änderungen
Das letzte mal angepasst: 27-02-2024Die folgenden Änderungen wurden am 20. Oktober 2022 (iRaiser Premium und iRaiser Forms) und am 18. Oktober 2022 (Digicollect) eingeführt: (Update: einige weitere Änderungen wurden am 20. Juni 2023 in Betrieb genommen. Siehe Punkt vier in diesem Artikel)
Inhalt:
iRaiser Premium
- Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutz
- Opt-ins sind zu Soft-Opt-ins geworden
- Eingeben, ob Daten weitergegeben werden dürfen
- Update 20. Juni 2023: Anpassung bei der Anzeige des Spendernamens
- Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutz
- Opt-ins sind zu Soft-Opt-ins geworden
- Eingabe, ob Daten weitergegeben werden dürfen
iRaiser Premium (inkl. iRaiser Forms):
In der Akademie vom 20.01.2022 wurden die Änderungen besprochen:
iRaiser Academy 20-01-2022 0:00 Einleitung |
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutz
Nach Ansicht der Verbraucherschutzbehörde sind allgemeine Geschäftsbedingungen gültig, wenn der Verbraucher weiß, dass sie zu dem Zeitpunkt gelten, zu dem er die Dienstleistung von Ihnen erwirbt. Sie müssen also die allgemeinen Geschäftsbedingungen im Anmelde- und Spendenfluss verfügbar und anklickbar machen. - Quelle
Bei der Erstellung einer Aktion én bei einer Spende müssen die Nutzer nicht mehr den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen. Sie stimmen diesen automatisch zu, wenn sie die Spenden tätigen oder wenn sie im Fluss fortfahren:
Da Sie nun auch automatisch der Datenschutzerklärung zustimmen, haben wir diese ebenfalls in die api aufgenommen. Diese wird für neu angelegte Spendenaktionen nach dem 20. Oktober automatisch als Zustimmung gespeichert. Für alte Aktionsstarter/Spender werden diese Daten nicht rückwirkend gespeichert.
2. Opt-ins sind zu Soft-Opt-ins geworden
Normalerweise muss ein Verbraucher ein aktives Opt-in geben, wenn er einen Newsletter erhalten oder telefonisch kontaktiert werden möchte. Die Ausnahme von dieser Regel ist der Begriff der "Kundenbeziehung". Seit dem 1. Juli 2021 wird der Begriff "Kundenbeziehung" für Wohltätigkeitsorganisationen ausgeweitet. Neben einer finanziellen Transaktion wird auch ein Freiwilliger oder ein Veranstaltungsteilnehmer zu den Kundenbeziehungen gezählt. Mit anderen Worten: Jemand, der in Ihrem Namen tätig wird, kann als Kundenbeziehung betrachtet werden. Bei einem Spender war dies bereits der Fall, als er eine Finanztransaktion abschloss. - Quelle
Aus dem oben genannten Grund haben wir mehrere Opt-ins durch Soft-Opt-ins ersetzt. Während Sie bisher selbst ankreuzen mussten, dass Sie z.B. über Neuigkeiten informiert werden wollen, ist dieses Häkchen jetzt bereits standardmäßig gesetzt. Dies gilt auch für die beiden verschiedenen Kästchen für die telefonische Anwerbung. Hier ist es gut zu wissen, dass Sie als Kunde diese Einwilligungstexte selbst im Dashboard ändern können. Wir haben das Häkchen an diesen Stellen standardmäßig eingeschaltet:
Auf dem Laufenden bleiben
So sieht es aus, wenn Sie eine Spende getätigt haben:
b. Wenn Sie Ihre Telefonnummer im Anmeldeformular oder beim Spenden eingeben
Auf Ihren Wunsch können wir das zweite Häkchen für Marketingzwecke setzen.
c. Newsletter (bei Spenden)
3. Angabe, ob Daten weitergegeben werden dürfen
Kontaktinformationen wurden (zum Zeitpunkt der Eingabe durch den Spender) mit dem Aktionsstarter geteilt. Da dies nicht immer erwünscht ist, haben wir uns entschlossen, ein zusätzliches Soft-Opt-In einzufügen, wenn eine Spende für eine Aktion, ein Team, ein Unternehmen oder ein Projekt getätigt wird:
Sie können sich als Spender dafür entscheiden, dem Initiator der Aktion keine Details mitzuteilen. Dies kann sein:
- Der Initiator der Aktion
- Der Teamstarter
- Der Unternehmensleiter
- Der Projektleiter
Wenn Sie dieses Kontrollkästchen deaktivieren (was standardmäßig aktiviert ist), werden diese Daten nicht an den Initiator der Aktion weitergegeben. Dieser sieht sie als Anonym zurückgegeben:
In der Excel-Datei wurde ganz am Ende eine zusätzliche Spalte mit 'Kontaktinformationen freigeben' eingefügt:
Sie als Website-Administratoren können diese Daten weiterhin einsehen.
4. Update 20. Juni 2023: Anpassung der Anzeige des Vornamens des Spenders
Seit dem 20. Juni 2023 ist eine Änderung in Kraft getreten, die sich auf folgendes Szenario bezieht:
- Sie tätigen eine Spende und entscheiden sich bei der Spende dafür, Ihre Daten nicht an den Initiator weiterzugeben.
Früher wurde der Name auf dem Frontend immer als "anonym" angezeigt. Mit der Logik, dass es seltsam ist, seine Daten nicht mit dem Initiator der Aktion zu teilen, aber dass er dann immer noch am Frontend sehen konnte, wer gespendet hat.
Wir stellten jedoch fest, dass dies bei den Spendern eine Menge Fragen und Verwirrung hervorrief. Vor allem, weil sie den Eindruck hatten, dass die Anzeige des Namens nur mit der Checkbox "Meinen Namen auf der Website anzeigen" verbunden war. "
Wir haben die Anzeige des Namens jetzt nur noch von der Option "Meinen Namen auf der Website anzeigen" abhängig gemacht. Wenn dieses Häkchen nicht gesetzt ist, wird der Name des Spenders auf der Website angezeigt.
Zur Verdeutlichung haben wir den Text über die Weitergabe an den Initiator nun geändert in: "Ich gebe meine Kontaktinformationen an den Initiator dieser Aktion weiter, damit er mir z. B. ein Dankeschön schicken kann."
Wir hoffen, dass dies für den Spender sehr viel klarer ist. Diese Änderung ist am 20. Juni in Kraft getreten. Ältere Spenden wurden nicht rückwirkend sichtbar gemacht. Falls Sie eine alte Spende hatten, bei der angegeben war, dass die Daten nicht an den Initiator weitergegeben werden sollten, ist das Häkchen bei Namenssperre jetzt für jede alte Spende eingeschaltet. Wenn Sie einen Spender haben, der wollte, dass dies angezeigt wird, können Sie dies jetzt im System ändern, indem Sie die Spende suchen und das Häkchen auf 'nicht ausblenden' setzen.
Digicollect
In der Akademie von 6-10 wurden die Änderungen besprochen:
Digicollect Academy 06-10-2022 02:45 - Poules |
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutz
Nach Ansicht der Verbraucherschutzbehörde sind allgemeine Geschäftsbedingungen gültig, wenn der Verbraucher weiß, dass sie zu dem Zeitpunkt gelten, zu dem er die Dienstleistung von Ihnen erwirbt. Daher sollten Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen im Anmelde- und Spendenfluss verfügbar und anklickbar machen. - Quelle
Bei der Erstellung einer Sammelbox én bei einer Spende müssen die Nutzer nicht mehr den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen. Sie stimmen diesen automatisch zu, wenn sie die Spende tätigen oder wenn sie im Fluss fortfahren:
2. Opt-ins sind zu Soft-opt-ins out geworden
Normalerweise muss ein Verbraucher ein aktives Opt-in geben, wenn er einen Newsletter erhalten oder telefonisch kontaktiert werden möchte. Die Ausnahme von dieser Regel ist der Begriff der "Kundenbeziehung". Seit dem 1. Juli 2021 wird der Begriff "Kundenbeziehung" für Wohltätigkeitsorganisationen ausgeweitet. Neben einer finanziellen Transaktion wird auch ein Freiwilliger oder ein Veranstaltungsteilnehmer zu den Kundenbeziehungen gezählt. Mit anderen Worten: Jemand, der in Ihrem Namen tätig wird, kann als Kundenbeziehung betrachtet werden. Bei einem Spender war dies bereits der Fall, als er eine Finanztransaktion abschloss. - Quelle
Aus dem oben genannten Grund haben wir mehrere Opt-ins durch Soft-Opt-ins ersetzt. Während Sie bisher selbst ankreuzen mussten, dass Sie z.B. über Neuigkeiten informiert werden wollen, ist dieses Häkchen jetzt bereits standardmäßig gesetzt. Dies gilt auch für die beiden verschiedenen Kästchen für die telefonische Anwerbung. Hier ist es gut zu wissen, dass Sie als Kunde diese Einwilligungstexte selbst im Dashboard anpassen können.
Wir haben das Häkchen an diesen Stellen standardmäßig aktiviert:
Bei der Eingabe der Handynummer
Bei der Erstellung einer Sammelbox sind bei der Eingabe einer Telefonnummer beide Kontrollkästchen für die Ansprache zu Trinkgeld- oder Marketingzwecken standardmäßig aktiviert. Wir können die Funktionalität aktivieren, um das zweite Häkchen für Sie anzuzeigen:
Newsletter
Wenn Sie bei einer Spende Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen, ist das Opt-In für den Newsletter auch schon automatisch eingeschaltet:
3. Geben Sie an, ob Daten weitergegeben werden dürfen
Kontaktinformationen wurden (zu dem Zeitpunkt, als sie vom Spender ausgefüllt wurden) an den Sammler weitergegeben. Da dies nicht immer erwünscht ist, haben wir uns entschlossen, bei Spenden ein zusätzliches Soft-Opt-In einzufügen: Meine Kontaktinformationen können an den Spendensammler weitergegeben werden."
Wenn Sie dieses Kontrollkästchen deaktivieren (das standardmäßig aktiviert ist), werden diese Daten nicht an den Collector weitergegeben. Sie werden dann in den automatischen E-Mails als Anonym angezeigt:
In der Spendenübersicht, die ein Sammler sehen kann, ist die Spende auch als anonym zu erkennen:
Sie als Website-Administratoren können diese Daten dennoch einsehen.